Jugendschutz VG Asbach
Der Jugendschutz in der Verbandsgemeinde Asbach ist primäre Aufgabe der Bürgerdienste in der VG Asbach.
In den vergangenen Jahren hat sich heraus gestellt, dass die Kooperation zwischen der Jugendpflege und den Ordnungsbehörden positive Ergebnisse aufweisen kann.
Die Jugendpflege wendet in ihrer Eigenschaft präventive Maßnahmen an, um Kinder und Jugendliche vor missbräuchlichen Konsum von legalen und illigalen Drogen sowie von Bildmedienträgern zu informieren und zu schützen. Hierfür werden in allen weiterführenden Schulen der VG Asbach Projekttage mit einzelnen Klassen als auch mit Jahrgangsstufen durchgeführt.
Bei Jugendschutzkontrollen durch die Ordnungsbehörde beteiligt sich die Jugendpflege passiv, d.h., sie steht wie bei der aufsuchenden Jugendarbeit den Kindern und Jugendlichen als Vermittler mit Hilfestellungen zur Seite.
Bei öffentlichen Veranstaltungen, welche von Jugendlichen und jungen Erwachsenen organisiert werden (z.B. Oberstufenfete), gibt es auf Anfrage bei der Jugendpflege in der VG Asbach eine Checkliste, um alle offenen Fragen des Jugendschutzes im Vorfeld zu klären.
Im Anhang finden Sie das aktuelle Jugendschutzgesetz, welches in allen Gaststätten, Nachtbars, Getränkeverkaufsstellen, Videotheken und bei öffentlichen Veranstaltungen sichtbar und in der gültigen Fassung aushängen muss.
Das JuSchG können Sie hier downloaden.
Ein Muster zur Erziehungsbeauftragung finden Sie hier.
Eine Party-Scheckliste finden Sie hier.
Weitere Informationen des BM für Familien, Senioren, Frauen und Jugend

