JuLeiCa-Schulung

Das Ehrenamt stärken!

Ehrenamtliche Mitarbeiter-innen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die Juleica beantragen,

  • wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind
  • die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können.

Sie erhalten die Juleica über ihren Jugendverband, den Jugendring, andere freie Träger der Jugendhilfe oder das Jugendamt.  Bitte beachtet die weiteren Vorraussetzungen sowie die Hinweise zum Antragsverfahren in den einzelnen Bundesländern. 

Qualität - Der Schlüssel zum Erfolg!

Die Juleica bürgt für Qualität. Jeder Juleica-InhaberIn hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert: mindestens 40 Stunden haben sich alle mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Die Eltern können also ganz beruhigt ihr Kind an den verschiedenen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die BetreuerInnen die Juleica besitzen.

Dank und Anerkennung

JugendleiterInnen engagieren sich ehrenamtlich: Für ihre Tätigkeit erhalten sie i.d.R. keinen Cent. Als kleines Dankeschön für ihr Engagement sind daher mit der Juleica auch einige Vergünstigungen verbunden. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich. Die Palette der Vergünstigungen reicht vom kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad bis hin zu Ermäßigungen beim Kino-Besuch.

Wer also eine Jugendgruppenleiterkarte für seinen Verein oder Institution erwerben möchte, kann alle weiteren Informationen über den Kontakt am rechten Rand erhalten.

(Quelle: Auszüge aus www.juleica.de Stand: 05.01.2011, 21:27 h)